Impressum & AGBs
Green Charge GmbH
IMPRESSUM
Green Charge GmbH
Berndorf 169/6
8324 Kirchberg an der Raab
E-Mail: office@green-charge.at
Bankverbindung:
IBAN: AT04 3807 5000 0506 4076
BIC: RZSTAT2G075
Firmenbuchnummer: FN 625691 i
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Beginn der Rechtsform: 01.03.2024
UID-Nummer: [ATU80602279]
Unternehmensgegenstand
Errichtung und Betrieb von Elektrotankstellen, Speicheranlagen und Photovoltaikanlagen; Projektrealisierung, Consulting, Projektmanagement, technische Dienstleistungen und Betriebsansiedlungsberatung;
Beteiligungen sowie Handel mit Waren aller Art.
Geschäftsführung
- Frau Daniela Müller-Mezin, alleinvertretungsberechtigt
- Herr Anton Reicht, alleinvertretungsberechtigt
Gesellschafter
- Reicht Holding GmbH – Anteil: 56,50 %
- DATO Energie GmbH – Anteil: 43,50 %
Hinweis gemäß §14 UGB und §5 ECG
Dieses Impressum gilt auch für unsere Online-Dienste, mobilen Anwendungen und Social Media Präsenzen (z. B. App, Facebook, LinkedIn etc.).
Legal Disclosure
Green Charge GmbH
Berndorf 169/6
8324 Kirchberg an der Raab
Austria
Email: office@green-charge.at
Company Register Number: FN 625691 i
Commercial Court: Regional Court for ZRS Graz
Legal Form: Limited Liability Company (GmbH)
Date of Incorporation: 01 March 2024
VAT Number: [ATU80602279]
Business Purpose
Construction and operation of electric charging stations, storage systems, and photovoltaic installations;
Project development, consulting, project management, technical services, and business location advisory;
Equity investments and trade in goods of all kinds.
Managing Directors
- Ms. Daniela Müller-Mezin, authorized to represent individually
- Mr. Anton Reicht, authorized to represent individually
Shareholders
- Reicht Holding GmbH – 56.50% ownership
- DATO Energie GmbH – 43.50% ownership
Notice Pursuant to §14 UGB and §5 ECG
This legal notice also applies to our online services, mobile applications, and social media presences (e.g. app, Facebook, LinkedIn, etc.).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.03.2026
Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Ladestationen, E-Ladekarten und die GreenCharge-App
Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Die Green Charge GmbH, FN 625691i, errichtet, betreibt und wartet Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in ganz Österreich. Ziel des Unternehmens ist die Bereitstellung eines flächendeckenden, nachhaltigen und benutzerfreundlichen Ladenetzes für Privatkunden, Unternehmen, Gemeinden und Vereine.
- Green Charge bietet ihren Kunden sowohl den Zugang zu öffentlichen und sowie eingeschränkt zugänglichen (zB betriebsinternen oder gemeinschaftlich genutzten) Ladestationen, als auch die Nutzung von Ladehardware (z. B. Wallboxen) samt begleitender Dienstleistungen wie Wartung und Abrechnung. Über die GreenCharge-App oder eine Online-Plattform können Kunden Ladevorgänge starten, abrechnen und ihre Ladehistorie einsehen.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge zwischen der Green Charge GmbH (“Green Charge”) und den Nutzern der Ladeinfrastruktur, Ladekarten oder der GreenCharge-App (“Kunden”).
- Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Verbraucher, Unternehmer, Gemeinden und Vereine.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Green Charge diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Auch ohne neuerliche Bezugnahme auf die vorliegenden AGB werden diese künftigen Folge- oder Zusatzaufträgen zugrunde gelegt.
Leistungsgegenstand
- Green Charge errichtet, betreibt und wartet Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (“Ladestationen”). Gegenstand der Vertragsbeziehung zwischen GreenCharge und dem Kunden ist die Nutzung der Ladeinfrastruktur zum Aufladen von Elektrofahrzeugen des Kunden samt Abrechnung im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Green Charge ermöglicht Kunden den Zugang über eine Mitgliedschaft mit Ladekarte oder GreenCharge-App oder über spontane Nutzung ohne Registrierung (“Ad-hoc-Laden”).
Mitgliedschaft/ Ladekarte/ App
- Kunden können eine Mitgliedschaft mit monatlicher Grundgebühr abschließen. Mitglieder erhalten vergünstigte Ladepreise pro kWh. Die Ladekarte ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verlust oder Missbrauch der Ladekarte sind unverzüglich an Green Charge zu melden. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden die aus einem allfälligen Missbrauch der Ladekarte oder App durch Verlust, Diebstahl oder Überlassung an Dritte entstehen.
- Beim Laden mittels der GreenCharge-App registriert sich der Kunde einmalig in der kostenlosen GreenCharge-App und legt dabei ein persönliches Nutzerkonto an. Mit der Registrierung schließt der Kunde einen Mitgliedschaftsvertrag (“Rahmenvertrag“) über die Nutzung der App und den Zugang zu und die Nutzung der GreenCharge Ladestationen ab. Jeder Ladevorgang stellt einen eigenständigen Einzelvertrag über die Bereitstellung elektrischer Energie dar. Der Einzelvertrag kommt zustande, sobald der Kunde in der App einen Ladevorgang auswählt und diesen durch Bestätigung auslöst. Der Vertragsinhalt (insbesondere Tarif, Ladepunkt, Zeit und Preis pro kWh) ergibt sich aus den in der App angezeigten Informationen zum Zeitpunkt des Ladevorgangs.
Ad-hoc-Ladevorgänge
- Ad-hoc-Ladevorgänge können an teilnehmenden Stationen ohne Registrierung durchgeführt werden. Die Bezahlung erfolgt über Stripe (Kreditkarte), Payone (Debitkarte) oder bei Firmenkunden per SEPA-Lastschrift.
- Beim Ad-hoc-Laden (ohne Registrierung) erfolgt der Vertragsschluss unmittelbar an der jeweiligen Ladestation. GreenCharge bietet dem Kunden den Bezug von elektrischer Energie zu den an der Ladestation angezeigten Bedingungen (Preis pro kWh, Zahlungsart, Betreiberinformationen) an. Der Kunde nimmt dieses Angebot an, indem er den Ladevorgang über die an der Ladestation angezeigte Benutzeroberfläche startet und die Bezahlung über die gewählte Zahlungsart (Kreditkarte oder Debitkarte) auslöst. Mit dem Start des Ladevorgangs gilt der Vertrag über die Nutzung der Ladeinfrastruktur als abgeschlossen.
Nutzung der Ladestationen
- Mit Abschluss des Nutzungsvertrages ist der Kunde berechtigt, Elektrofahrzeuge zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen und unter Beachtung der bei den Ladestationen ersichtlichen Hinweise, entgeltlich aufzuladen.
- GreenCharge übernimmt jedoch keine Haftung bzw leistet keine Gewähr für den Bestand oder die Verfügbarkeit bestimmter Ladestationen. Die Nutzung der Ladestation ist nur nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit möglich, daher zB nicht bei technischen Gebrechen oder der Vornahme von Wartungsarbeiten oder sonstige Hindernisse (zB Verstellen der Zufahrt durch andere Nutzer).
- Kunden sind verpflichtet, die Ladestationen sachgerecht und möglichst schonend zu behandeln, ohne Dritte zu gefährden oder Schäden an der Ladestation zu verursachen, haben und Sicherheitsanweisungen zu beachten. Green Charge haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Kunden verursacht werden.
- Kunden haften für die Einhaltung der geltenden technischen Bestimmungen ihres Fahrzeuges und Ladekabels sowie sämtlicher elektrotechnischen Schutzvorschriften, insbesondere auch dafür, dass die Ladestation für sein Elektrofahrzeug (Steckertyp/Leistung) geeignet ist.
- Bei der Durchführung des Ladevorgangs hat der Kunde sein Elektrofahrzeug ordnungsgemäß und ohne Behinderung der Nutzung anderer Ladesäulen auf dem Stellplatz abzustellen. Nach Beendigung des Ladevorgangs ist der Ladeplatz so schnell wie möglich zu verlassen, um anderen Kunden die Nutzung des jeweiligen Ladeplatzes zu ermöglichen. Der Verbleib des Fahrzeuges an der Ladestation nach Abstecken des Ladekabels ist nicht gestattet.
- GreenCharge haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle von B2B-Geschäften ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, sonstige Vermögensschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Beschädigungen an der Ladestation bzw an dem Ladekabel sind unverzüglich an Green Charge zu melden.
- Der Winterdienst sowie die Schneeräumung im Bereich der Ladeplätze und der dazugehörigen Parkflächen werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur eingeschränkt durchgeführt oder von Dritten (insbesondere Grundstückseigentümern oder -verwaltern) übernommen. Die Nutzung der Ladestationen, Ladeplätze und Parkflächen erfolgt generell, insbesondere in den Wintermonaten auf eigene Gefahr des Kunden. GreenCharge haftet nicht für Schäden, die aus unzureichendem oder unterlassenem Winterdienst bzw aus Glätte, Schnee oder Eis entstehen, soweit nicht nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von GreenCharge vorliegt. Jegliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Tarife und Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt nach verbrauchter Energiemenge (kWh). Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die aktuellen Tarife sind auf der Green Charge Homepage und direkt an der Ladestation ersichtlich.
- Der zu verrechnende Ladevorgang beginnt mit Freischaltung des Ladevorgangs und endet mit Beendigung des Ladevorgangs. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen nach Beendigung des Ladevorgangs sofort zur Zahlung fällig.
- Allfällige vom Zahlungsdienstleister für diese Zahlungen verrechnete Entgelte sind vom Kunden zu tragen.
- Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten für B2C-Geschäfte Verzugszinsen iHv 4%, für B2B-Geschäfte die jeweils für Unternehmergeschäfte geltenden gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat zudem allfällige Aufwendungen für Mahnungen, Inkasso durch GreenCharge oder einen von ihr Beauftragten zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Einbringung notwendig sind, den Kunden ein Verschulden trifft und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts hat der Kunde die Kosten gemäß dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz.
- GreenCharge stellt den Kunden bei den Ladestationen bestmöglich die maximale Ladeleistung zur Verfügung, behält sich bei Bedarf (zB erhöhte Auslastung) jedoch vor, die angegebene maximale Ladeleistung temporär zu reduzieren. Die ausgewiesenen Tarife/Preise bleiben unverändert.
Datenschutz
- Green Charge verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem DSG.
- Weitere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website green-charge.at abrufbar.
Vertragsdauer und Kündigung
- Mitgliedschaften sind unbefristet und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Auf sämtliche Rechtsverhältnisse findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand ist das LG für ZRS Graz.
Teil 2 – Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Widerrufs
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Green Charge GmbH, Berndorf 169/6, 8324 Kirchberg an der Raab, E-Mail: office@green-charge.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Green Charge alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.
Wurden innerhalb der Widerrufsfrist bereits Ladevorgänge vorgenommen, dann sind die daraus entstandenen Kosten vollumfänglich zu bezahlen.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: office@green-charge.at